Was Vereine ab 2026 wissen sollten: Die Vorteile des Steueränderungsgesetzes - vereine
Was Vereine ab 2026 wissen sollten: Die Vorteile des Steueränderungsgesetzes
Mit dem 1. Januar 2026 ist das Steueränderungsgesetz in Kraft getreten und bringt für Tennisvereine in Deutschland spürbare Erleichterungen. Ziel der Reform ist es, Vereine bürokratisch zu entlasten, das Ehrenamt zu stärken und neue finanzielle Spielräume zu eröffnen.
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Mit dem 1. Januar 2026 ist das Steueränderungsgesetz 2026 in Kraft getreten und bringt für Tennisvereine in Deutschland spürbare Erleichterungen. Ziel der Reform ist es, Vereine bürokratisch zu entlasten, das Ehrenamt zu stärken und neue finanzielle Spielräume zu eröffnen.
Die Neuregelungen betreffen zentrale Bereiche des Vereinsalltags, von der Vergütung über die Vereinsgastronomie bis hin zu Investitionen in Photovoltaikanlagen auf dem Clubhausdach. Auch moderne Themen wie E-Sport und digitale Trainingsangebote finden nun steuerlich Berücksichtigung.
Die wichtigsten geplanten Neuerungen haben wir hier kompakt zusammengefasst:
| Bereich |
Geplante Änderung (ab 2026) |
Bedeutung für Tennisvereine |
| Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb |
Freigrenze steigt von 45.000 € auf 50.000 € |
Einnahmen aus Turnieren, Platzvermietung oder Sponsoring bleiben steuerfrei, wenn sie unter dieser Grenze sind |
| Übungsleiterpauschale |
Erhöhung auf 3.300 € pro Jahr |
Trainer*innen (z. B. Jugendtraining) können steuerfrei besser vergütet werden |
| Ehrenamtspauschale |
Erhöhung auf 960 € pro Jahr |
Entlohnung für Vorstand, Platzwarte oder andere Helfer:innen einfacher steuerfrei möglich |
| Haftungserleichterung für Ehrenamtliche |
Haftungsfreistellung bei Vergütung bis 3.300 € jährlich |
Weniger persönliches Risiko für ehrenamtlich Engagierte im Vorstand oder Platzmanagement |
| Zeitnahe Mittelverwendung |
Einnahmen bis 100.000 €: keine sofortige Verwendungspflicht |
Rücklagen für Platzsanierung, Hallenmiete oder Großgeräte leichter möglich. Nutzung bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres. |
| Sphärenzuordnung vereinfacht |
Einnahmen < 50.000 €: keine detaillierte Trennung/ Aufteilung der Einnahmen in verschiedene steuerliche Bereiche mehr nötig |
Weniger Aufwand bei Buchhaltung, etwa für Gastronomie oder Kursangebote. |
| Photovoltaikanlage auf Clubhaus |
Als „unschädliche“ Tätigkeit für Gemeinnützigkeit eingestuft |
Strom vom Clubhausdach erzeugen, Eigenverbrauch fördern – ohne steuerliche Nachteile. |
| Umsatzsteuer Gastronomie |
Speisenverkauf: dauerhaft nur 7 % USt (Getränke: 19 %) |
Entlastung für Vereinsheime mit kleiner Küche oder Grillbetrieb bei Turnieren. |
| E-Sport als gemeinnütziger Zweck |
Neuaufnahme in die Abgabenordnung |
Option für Vereine mit Jugendabteilungen, E-Tennis-Angeboten oder digitalem Training. |
Das Steueränderungsgesetz schafft für Tennisvereine messbare Entlastung, weniger Bürokratie, bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement und mehr Flexibilität bei Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Gerade in Zeiten steigender Kosten ist das ein wichtiger Schritt zur langfristigen Stabilisierung des Vereinslebens.
Entscheidend bleibt jedoch, dass Vereine die neuen Regelungen aktiv nutzen, ihre internen Prozesse anpassen und steuerliche Spielräume gezielt in die Weiterentwicklung des Clubbetriebs investieren.