KI im Tennisverein: Das solltest du beachten

Künstliche Intelligenz kann Deinen Verein bei vielen Aufgaben unterstützen, zum Beispiel beim Verfassen von Texten, beim Erstellen von Bildern oder bei der Beantwortung häufig gestellter Fragen. Gleichzeitig gelten seit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act).
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass KI-generierte Inhalte und Interaktionen immer schwerer von menschlich erstellten Inhalten zu unterscheiden sind. Dadurch entstehen Risiken wie Desinformation, Täuschung, Identitätsvortäuschung oder irreführende Kommunikation. Deshalb sollen Menschen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierten Inhalten begegnen.

Mit diesem Leitfaden möchten wir Tennisvereinen Orientierung geben und dabei helfen, KI sicher, transparent und verantwortungsvoll einzusetzen. Ziel ist es, die wichtigsten Anforderungen verständlich zu erklären, typische Anwendungsfälle aus dem Vereinsalltag einzuordnen und praktische Hilfestellungen für die Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten bereitzustellen.

Nicht jeder KI-generierte Inhalt muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend können unter anderem die Art des Inhalts, sein Verwendungszweck und der Umfang der menschlichen Prüfung sein.
 

Der wichtigste Grundsatz: 

KI darf unterstützen. Die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Zwei Risiken sind für Vereine relevant:
  • Bußgelder nach dem AI Act
  • Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht (UWG): Sobald ein Verein wirbt, Mitglieder gewinnt, Sponsoren präsentiert oder Tickets verkauft, liegt eine "geschäftliche Handlung" vor. Ungekenn-zeichnete, täuschend echt wirkende KI-Inhalte können dann abgemahnt werden - mit Kosten, die für eine Vereinskasse schnell schmerzhaft werden.

Das wichtigste im Überblick

Responsive Image

Chatbots transparent einsetzen

Nutzt Dein Verein einen Chatbot oder KI-Assistenten, sollten Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Der Hinweis sollte klar, verständlich und möglichst zu Beginn der Interaktion erfolgen.
Responsive Image

KI-BIlder, Videos und Audios prüfen

KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie für echte Aufnahmen gehalten werden könnten. Bei Unsicherheiten sollte der künstliche Ursprung vorsorglich transparent gemacht werden.
Responsive Image

KI-Texte redaktionell kontrollieren

Nicht jeder mit KI erstellte Text muss gekennzeichnet werden. Besondere Anforderungen können jedoch gelten, wenn ein ungeprüfter Text die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informiert.

Der KI Schnellcheck 

Beantworte vor der Veröffentlichung folgende Fragen: 
Responsive Image
Kommunizieren Menschen direkt mit einer KI?
Ja: Weise zu Beginn der Interaktion klar auf den Einsatz eines KI-Systems hin.
Responsive Image
Könnte der Inhalt für eine echte Aufnahme gehalten werden?
Ja: Prüfe besonders sorgfältig, ob eine Kennzeichnung erforderlich sein könnte.

Nein: Eine offensichtlich künstliche oder stilisierte Darstellung muss in der Regel nicht allein aufgrund des KI-Einsatzes gekennzeichnet werden.
Responsive Image
 Informiert der Text über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse?
Ja: Stelle eine ausreichende menschliche und redaktionelle Prüfung sicher.
Responsive Image
Hat eine verantwortliche Person den Inhalt geprüft?
Ja: Kläre abschließend eine mögliche Kennzeichnung und gib den Inhalt frei.
Nein: Veröffentliche den Inhalt zunächst nicht.
Responsive Image
Rechtlicher Hinweis:

Dieser Leitfaden dient als allgemeine Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich
sind die konkrete Anwendung, der Inhalt, der Veröffentlichungszweck, die Rolle des Vereins und die
Art der menschlichen Prüfung. Bei unklaren oder besonders sensiblen Fällen sollte fachlicher Rat
eingeholt werden.
Quellen: EU-KI-Verordnung, Art. 4 und 50; Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten
nach Artikel 50 vom 20. Juli 2026; Informationen der Bundesnetzagentur. Rechtsstand:
10. August 2026.