EU-Mikroplastikverordnung:
Was Tennisvereine wissen müssen¶
Am 25. September 2023 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/2055 erlassen. Sie ist am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die gezielte Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt deutlich zu reduzieren.
Betroffen sind unter anderem Sportplatzbeläge, bei denen künstliches Granulat (z. B. EPDM) als loses Füllmaterial eingesetzt wird – etwa auf bestimmten Teppichbelägen in Hallen oder auf wenigen Spezialplätzen im Außenbereich.
Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen.
Was ist erlaubt? Was ist verboten? Und worauf sollten Vereine jetzt achten?
Alle Aussagen basieren ausschließlich auf der offiziellen EU-Verordnung und dem ergänzenden Leitfaden der EU-Kommission (Stand: März 2025).
Was regelt die Verordnung?¶
Die EU-Mikroplastikverordnung verbietet künftig das Inverkehrbringen von Produkten, denen synthetische Polymermikropartikel (SPM) bewusst zugesetzt werden. Das betrifft insbesondere Granulate aus Kunststoff oder Gummi, wie sie als loses Füllmaterial („Infill“) auf Sportböden eingesetzt werden.
Was ist verboten?
Laut Verordnung ist das Inverkehrbringen (z. B. Verkauf, Spende, Vermietung) von Produkten nicht mehr erlaubt, wenn sie:
- synthetische Mikropartikel enthalten (z. B. EPDM, TPE, SBR),
- in loser Form als Füllmaterial verwendet werden,
- und auf synthetischen Sportflächen zum Einsatz kommen.
Verboten ist also nicht die Nutzung, sondern der Neukauf bzw. das Bereitstellen am Markt.
Welche Tennisplätze sind betroffen?¶
Ob das Verbot gilt, hängt davon ab, ob der Platz als sogenannter synthetischer Sportboden eingestuft wird. Laut EU-Leitfaden gilt:
"Ein Sportboden gilt als synthetischer Sportboden, wenn das Granulat auf eine feste synthetische Oberfläche (z. B. Teppich, Matte) aufgebracht wird. Wird das Granulat dagegen direkt auf natürlichen Untergrund wie Sand oder Erde eingebracht, gilt der Boden nicht als synthetischer Sportboden."
(EU-Leitfaden, Teil II – Q&A 8.4)
Das heißt:
- Ein Textiler Kunststoffbelag in der Halle zählt als synthetisch.
- Ein Ziegelmehlplatz oder Sandplatz gilt dagegen als naturbasiert – selbst wenn dort Kunststoffgranulat eingestreut wird.
! Nur wenn beides zutrifft – loses Granulat + synthetische Bodenstruktur – greift das Verbot mit Übergangsfrist bis 2031.
! Wird loses Granulat auf nicht-synthetischen Flächen verwendet (z. B. Ziegelmehlplatz), gilt das Verbot sofort – ohne Übergangsfrist.

Übersicht: Betroffene Platztypen gemäß EU-Mikroplastikverordnung
Unsere Handlungsempfehlungen¶
1. Platz - Check¶
- Kommt auf einem eurer Plätze loses Kunststoffgranulat (z. B. EPDM, SBR, TPE) zum Einsatz?
- Wird es auf einem synthetischen Untergrund verwendet (z. B. Teppich mit Kunststoffrücken) oder auf einem naturbasierten Belag (z. B. Ziegelmehl)?
Nur wenn beides zutrifft – also loses Kunststoffgranulat auf synthetischem Untergrund – gilt eine Übergangsfrist bis Oktober 2031.
In allen anderen Fällen ist das Inverkehrbringen bereits seit Oktober 2023 verboten.
2. Belagsaufbau klären und dokumentieren¶
Falls noch nicht geschehen: Lasst euch vom Hersteller oder Platzbauer bestätigen, wie euer Belag aufgebaut ist.
Nutzt vorhandene Einbaudokumente oder technische Datenblätter – oder dokumentiert den aktuellen Zustand gemeinsam mit eurem Platzwart oder Hallenbetreiber.
3. Geeignete Alternativen prüfen¶
Kommt aktuell loses Kunststoffgranulat zum Einsatz, dann fragt bei eurem Anbieter gezielt nach mikroplastikfreien Alternativen, die das gewohnte Spielverhalten möglichst gut erhalten.
Achtet dabei besonders auf:
- Spielqualität und Gelenkschonung
- Reinigungs- und Pflegeaufwand
4. Austrag von Mikroplastik vermeiden¶
Auch wenn die Verwendung noch erlaubt ist, sollte der Austrag von Granulat in die Umwelt vermieden werden.
Hilfreich sind:
-
Bürstenmatten oder Gitterroste im Eingangsbereich
-
Reinigung der Spielfläche in regelmäßigen Intervallen
-
Trockene Entsorgung von herausgetragenem Granulat – nicht über Waschbecken oder Duschen
5. Nutzer:innen sensibilisieren ¶
Informiert eure Mitglieder, Trainer:innen und Nutzer:innen über den sachgerechten Umgang mit Plätzen mit Granulateinstreuung.
Hilfreich sind z. B.:
-
Hinweise an Zugängen zur Halle („Schuhe abbürsten“, „offizielle Ein- und Ausgänge nutzen“)
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Kurze Infotexte oder Piktogramme am Platz
-
Sensibilisierung bei Trainingseinheiten oder Punktspielen