Leitfaden: Organisation einer Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ eines Vereins, indem die Mitglieder ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen können. Wir stellen euch zwei Versammlungsarten vor, geben Hinweise zu den Aufgaben, die eine Mitgliederversammlung innehat und erläutern die wichtigsten Formalien, die bei der Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung zu beachten sind.

 

Die Mitgliederversammlung ist nach § 32 BGB ein wichtiges Organ des Vereins. Sie wählt und entlässt den Vorstand (gem. § 27 Abs. 1 BGB ) und trifft die wichtigsten Vereinsentscheidungen. Durch die Stimmabgabe der Mitglieder bildet sich der Gesamtwille des Vereins. Teilnahmeberechtigt können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder einschließlich passiver und fördernder Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sein.

Großvereine haben teilweise hauptamtliche Vorstände (gem. § 26 BGB), welche meist nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern von anderen Organen (Präsidium, Aufsichtsrat, etc.) bestellt werden.

 

Welche Arten der Mitgliederversammlung gibt es?

  • Die ordentliche Mitgliederversammlung soll bzw. muss nach der Satzung regelmäßig zu bestimmten Zeiten stattfinden
  • Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist nicht periodisch festgelegt und wird aus einem besonderen Anlass einberufen
    •  Sie ist gem. § 37 Abs. 1 BGB auf Verlangen der Mitglieder einzuberufen. Enthält die Satzung keine Regelung dieses „Minderheitenrechts“, dann ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies 10 % aller Mitglieder des Vereins fordern. Dieses Minderheitenrecht kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 40 BGB).
    • Die Einberufungsfrist für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist häufig kürzer. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung können laut Satzung nur die Anträge behandelt werden, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Diese sind beispielsweise die Nachbestellung von ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Beschlussfassung über besondere Anschaffungen oder über eilbedürftige Satzungsänderungen.

Welche Aufgaben sollte eine Mitgliederversammlung in der Regel haben?

  • Bestellung des Vorstandes (§ 27 Abs. 1 BGB)
  • Widerruf der Vorstandsbestellung (§ 27 Abs. 2 S. 1 BGB)
  • Bestellung weiterer Organe (Beirat, Ehrenrat, Schiedsgericht, Ältestensrat etc.)
  • Satzungsänderung und -neufassung (§ 33 BGB)
  • Beschlussfassung über den Haushaltsplan des laufenden oder kommenden Geschäftsjahres
  • Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Vorstands
  • Beschlussfassung über Beitragshöhe und Vereinsumlagen
  • Beschlussfassung über Vereinsfusion oder -spaltung
  • Beschlussfassung über Auflösung des Vereins
  • Bestellung und Abberufung von Liquidatoren (§ 48 Abs. 1 S. 2 BGB)

 

Was ist bei der Vorbereitung zur Mitgliederversammlung zu beachten?

  • Im Vorstand sollten rechtzeitig alle anstehenden Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung gesammelt und besprochen werden
  • Festlegung der Versammlungsleitung und des Wahlvorstands
  • Stehen Wahlen an, haben sich frühzeitige Vorgespräche mit geeigneten Kandidat:innen als nützlich erwiesen
  • Es kann überlegt werden, die Mitgliederversammlung online oder hybrid durchzuführen, um die Teilnahme für alle (auswärtigen) Mitglieder zu ermöglichen

 

Wie ist die Mitgliederversammlung einzuberufen und auf welche Form und Fristen muss geachtet werden?

  • Die Einberufung hat durch das nach der Satzung zuständige Vereinsorgan zu erfolgen. Dies ist meist der Vorstand gem. § 26 BGB
  • Die Berufung der Mitgliederversammlung ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und des Versammlungszwecks. Sie soll allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit bieten, an der Versammlung teilzunehmen, sich zu informieren und sich auf die Mitgliederversammlung vorzubereiten
  • Die Form der Einberufung oder Einladung muss in der Satzung festgelegt werden (§ 58 Nr. 4 BGB)
  • Die Satzung kann regeln, dass schriftlich, mündlich, durch Veröffentlichung im Vereinsorgan, Anschlag im Vereinsheim, Aushang am schwarzen Brett der Sportstätte oder in Textform (Brief, Mail) zur Mitgliederversammlung eingeladen wird
  • Ist in der Satzung eine Einberufungsfrist festgelegt, so ist das Einberufungsorgan verpflichtet, diese Frist einzuhalten

Welche Punkte sollte die ordnungsgemäße Einladung beinhalten?

  • Empfängerkreis
  • Ort und Zeit der Versammlung
  • Tagesordnung
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Feststellung der anwesenden Stimmen
  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  6.  Berichte des Vorstandes
    - 1. Vorsitzenden
    - Sportwart:in
    - Schatzmeister:in
    - Jugendwart:in
    - Pressewart:in
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Vorstandes und Beschlussfassung über den Vorjahresabschluss
  9. Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das laufenden Jahres
  10. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
  11. Beschlussfassung über fristgerecht eingereichte Anträge
  12. Ehrungen
  13. Verschiedenes

Abschließend empfiehlt sich folgender Hinweis:

„Gemäß der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung xx Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens xx Wochen vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.“

 

Wie sind die Wahl und die Abstimmung von Anträgen geregelt?

  • Die Art der Abstimmung ist in der Satzung oder der eigenen Vereinsordnung geregelt. Sie kann per Handzeichen oder schriftlich erfolgen. Das Ergebnis ist im Protokoll festzuhalten
  • Als grundlegende Vorgabe bei der Abstimmung gilt, dass allgemeine Entscheidungen zu Vereinsangelegenheiten mit relativer Mehrheit gem. § 32 Abs. 1 S. 3 BGB angenommen werden müssen. Wohingegen bei einer Satzungsänderung 75 % der Mitgliederversammlung zustimmen muss. Bei der Änderung des Vereinszwecks sogar alle Mitglieder (siehe § 33 BGB)

Welche Inhalte sollten im Protokoll festgehalten werden?

  • Vereinsname
  • Ort, Tag, Uhrzeit, evtl. Bezeichnung der Versammlung
  • Versammlungsleiter und Protokollführer
  • Feststellung über Einladungen, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung und Eröffnung der Versammlung
  • Berichte des Vorstandes
  • Gestellte Anträge, Art der Abstimmung, Abstimmungsergebnis (bei Wahlen mit Erklärung zur Annahme der Wahl)
  • Ende der Versammlung
  • Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollführers

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ eines Vereins, indem die Mitglieder ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen können. Wir stellen euch zwei Versammlungsarten vor, geben Hinweise zu den Aufgaben, die eine Mitgliederversammlung innehat und erläutern die wichtigsten Formalien, die bei der Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung zu beachten sind.

Die Mitgliederversammlung ist nach § 32 BGB ein wichtiges Organ des Vereins. Sie wählt und entlässt den Vorstand (gem. § 27 Abs. 1 BGB ) und trifft die wichtigsten Vereinsentscheidungen. Durch die Stimmabgabe der Mitglieder bildet sich der Gesamtwille des Vereins. Teilnahmeberechtigt können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder einschließlich passiver und fördernder Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sein.

Großvereine haben teilweise hauptamtliche Vorstände (gem. § 26 BGB), welche meist nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern von anderen Organen (Präsidium, Aufsichtsrat, etc.) bestellt werden.

 

Welche Arten der Mitgliederversammlung gibt es?

  • Die ordentliche Mitgliederversammlung soll bzw. muss nach der Satzung regelmäßig zu bestimmten Zeiten stattfinden

  • Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist nicht periodisch festgelegt und wird aus einem besonderen Anlass einberufen

    •  Sie ist gem. § 37 Abs. 1 BGB auf Verlangen der Mitglieder einzuberufen. Enthält die Satzung keine Regelung dieses „Minderheitenrechts“, dann ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies 10 % aller Mitglieder des Vereins fordern. Dieses Minderheitenrecht kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 40 BGB).

    • Die Einberufungsfrist für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist häufig kürzer. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung können laut Satzung nur die Anträge behandelt werden, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Diese sind beispielsweise die Nachbestellung von ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Beschlussfassung über besondere Anschaffungen oder über eilbedürftige Satzungsänderungen.

Welche Aufgaben sollte eine Mitgliederversammlung in der Regel haben?

  • Bestellung des Vorstandes (§ 27 Abs. 1 BGB)

  • Widerruf der Vorstandsbestellung (§ 27 Abs. 2 S. 1 BGB)

  • Bestellung weiterer Organe (Beirat, Ehrenrat, Schiedsgericht, Ältestensrat etc.)

  • Satzungsänderung und -neufassung (§ 33 BGB)

  • Beschlussfassung über den Haushaltsplan des laufenden oder kommenden Geschäftsjahres

  • Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Vorstands

  • Beschlussfassung über Beitragshöhe und Vereinsumlagen

  • Beschlussfassung über Vereinsfusion oder -spaltung

  • Beschlussfassung über Auflösung des Vereins

  • Bestellung und Abberufung von Liquidatoren (§ 48 Abs. 1 S. 2 BGB)

 

Was ist bei der Vorbereitung zur Mitgliederversammlung zu beachten?

  • Im Vorstand sollten rechtzeitig alle anstehenden Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung gesammelt und besprochen werden

  • Festlegung der Versammlungsleitung und des Wahlvorstands

  • Stehen Wahlen an, haben sich frühzeitige Vorgespräche mit geeigneten Kandidat:innen als nützlich erwiesen

  • Es kann überlegt werden, die Mitgliederversammlung online oder hybrid durchzuführen, um die Teilnahme für alle (auswärtigen) Mitglieder zu ermöglichen

 

Wie ist die Mitgliederversammlung einzuberufen und auf welche Form und Fristen muss geachtet werden?

  • Die Einberufung hat durch das nach der Satzung zuständige Vereinsorgan zu erfolgen. Dies ist meist der Vorstand gem. § 26 BGB

  • Die Berufung der Mitgliederversammlung ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und des Versammlungszwecks. Sie soll allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit bieten, an der Versammlung teilzunehmen, sich zu informieren und sich auf die Mitgliederversammlung vorzubereiten

  • Die Form der Einberufung oder Einladung muss in der Satzung festgelegt werden (§ 58 Nr. 4 BGB)

  • Die Satzung kann regeln, dass schriftlich, mündlich, durch Veröffentlichung im Vereinsorgan, Anschlag im Vereinsheim, Aushang am schwarzen Brett der Sportstätte oder in Textform (Brief, Mail) zur Mitgliederversammlung eingeladen wird

  • Ist in der Satzung eine Einberufungsfrist festgelegt, so ist das Einberufungsorgan verpflichtet, diese Frist einzuhalten

Welche Punkte sollte die ordnungsgemäße Einladung beinhalten?

  • Empfängerkreis

  • Ort und Zeit der Versammlung

  • Tagesordnung (Beispielhaft)

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

  3. Feststellung der Tagesordnung

  4. Feststellung der anwesenden Stimmen

  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

  6. Berichte des Vorstands

    • 1.Vorsitzende:r

    • Schatzmeister:in

    • Sportwart:in

    • Jugendwart:in

    • Pressewart:in

  7. Bericht der Kassenprüfer:in

  8. Entlastung des Vorstands und Beschlussfassung über den Vorjahresabschluss

  9. Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das laufenden Jahres

  10. Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer:in

  11. Beschlussfassung über fristgerecht eingereichte Anträge

  12. Ehrungen

  13. Verschiedenes

Abschließend empfiehlt sich folgender Hinweis:

„Gemäß der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung xx Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens xx Wochen vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.“

 

Wie sind die Wahl und die Abstimmung von Anträgen geregelt?

  • Die Art der Abstimmung ist in der Satzung oder der eigenen Vereinsordnung geregelt. Sie kann per Handzeichen oder schriftlich erfolgen. Das Ergebnis ist im Protokoll festzuhalten

  • Als grundlegende Vorgabe bei der Abstimmung gilt, dass allgemeine Entscheidungen zu Vereinsangelegenheiten mit relativer Mehrheit (gem. § 32 Abs. 1 S. 3 BGB) angenommen werden müssen. Wohingegen bei einer Satzungsänderung 75 % der Mitgliederversammlung zustimmen muss. Bei der Änderung des Vereinszwecks sogar alle Mitglieder (siehe § 33 BGB)

Welche Inhalte sollten im Protokoll festgehalten werden?

  • Vereinsname

  • Ort, Tag, Uhrzeit, evtl. Bezeichnung der Versammlung

  • Versammlungsleiter und Protokollführer

  • Feststellung über Einladungen, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung und Eröffnung der Versammlung

  • Berichte des Vorstands

  • Gestellte Anträge, Art der Abstimmung, Abstimmungsergebnis (bei Wahlen mit Erklärung zur Annahme der Wahl)

  • Ende der Versammlung

  • Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollführers


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