Deutschland spielt Tennis

Tennisvereine sind Orte der Begegnung, des Miteinanders und der Leidenschaft. "Deutschland spielt Tennis" feiert genau das – die Freude am Tennissport, gemeinsame Momente auf dem Platz und das einzigartige Wir-Gefühl in den Vereinen.  Weiterlesen

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Aktuelle News

Der Löhner Tennisclub Rot-Weiß e.V. ist „Inklusionsverein des Jahres 2023“

Zum zweiten Mal in Folge haben der DTB und die Gold-Kraemer-Stiftung den Award „DTB Inklusionsverein des Jahres“ verliehen. In diesem Jahr ging der Preis an den Löhner Tennisclub Rot-Weiß aus Westfalen. Die Preisverleihung fand im Rahmen des WTV Jugendforum in Kamen statt. Weiterlesen

Leitfaden: Organisation einer Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ eines Vereins, indem die Mitglieder ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen können. Wir stellen euch zwei Versammlungsarten vor, geben Hinweise zu den Aufgaben, die eine Mitgliederversammlung innehat und erläutern die wichtigsten Formalien, die bei der Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung zu beachten sind.   Die Mitgliederversammlung ist nach § 32 BGB ein wichtiges Organ des Vereins. Sie wählt und entlässt den Vorstand (gem. § 27 Abs. 1 BGB ) und trifft die wichtigsten Vereinsentscheidungen. Durch die Stimmabgabe der Mitglieder bildet sich der Gesamtwille des Vereins. Teilnahmeberechtigt können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder einschließlich passiver und fördernder Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sein. Großvereine haben teilweise hauptamtliche Vorstände (gem. § 26 BGB), welche meist nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern von anderen Organen (Präsidium, Aufsichtsrat, etc.) bestellt werden.   Welche Arten der Mitgliederversammlung gibt es? Die ordentliche Mitgliederversammlung soll bzw. muss nach der Satzung regelmäßig zu bestimmten Zeiten stattfinden Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist nicht periodisch festgelegt und wird aus einem besonderen Anlass einberufen  Sie ist gem. § 37 Abs. 1 BGB auf Verlangen der Mitglieder einzuberufen. Enthält die Satzung keine Regelung dieses „Minderheitenrechts“, dann ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies 10 % aller Mitglieder des Vereins fordern. Dieses Minderheitenrecht kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 40 BGB). Die Einberufungsfrist für eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist häufig kürzer. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung können laut Satzung nur die Anträge behandelt werden, die zu ihrer Einberufung geführt haben. Diese sind beispielsweise die Nachbestellung von ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Beschlussfassung über besondere Anschaffungen oder über eilbedürftige Satzungsänderungen. Welche Aufgaben sollte eine Mitgliederversammlung in der Regel haben? Bestellung des Vorstandes (§ 27 Abs. 1 BGB) Widerruf der Vorstandsbestellung (§ 27 Abs. 2 S. 1 BGB) Bestellung weiterer Organe (Beirat, Ehrenrat, Schiedsgericht, Ältestensrat etc.) Satzungsänderung und -neufassung (§ 33 BGB) Beschlussfassung über den Haushaltsplan des laufenden oder kommenden Geschäftsjahres Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Vorstands Beschlussfassung über Beitragshöhe und Vereinsumlagen Beschlussfassung über Vereinsfusion oder -spaltung Beschlussfassung über Auflösung des Vereins Bestellung und Abberufung von Liquidatoren (§ 48 Abs. 1 S. 2 BGB)   Was ist bei der Vorbereitung zur Mitgliederversammlung zu beachten? Im Vorstand sollten rechtzeitig alle anstehenden Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung gesammelt und besprochen werden Festlegung der Versammlungsleitung und des Wahlvorstands Stehen Wahlen an, haben sich frühzeitige Vorgespräche mit geeigneten Kandidat:innen als nützlich erwiesen Es kann überlegt werden, die Mitgliederversammlung online oder hybrid durchzuführen, um die Teilnahme für alle (auswärtigen) Mitglieder zu ermöglichen   Wie ist die Mitgliederversammlung einzuberufen und auf welche Form und Fristen muss geachtet werden? Die Einberufung hat durch das nach der Satzung zuständige Vereinsorgan zu erfolgen. Dies ist meist der Vorstand gem. § 26 BGB Die Berufung der Mitgliederversammlung ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und des Versammlungszwecks. Sie soll allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit bieten, an der Versammlung teilzunehmen, sich zu informieren und sich auf die Mitgliederversammlung vorzubereiten Die Form der Einberufung oder Einladung muss in der Satzung festgelegt werden (§ 58 Nr. 4 BGB) Die Satzung kann regeln, dass schriftlich, mündlich, durch Veröffentlichung im Vereinsorgan, Anschlag im Vereinsheim, Aushang am schwarzen Brett der Sportstätte oder in Textform (Brief, Mail) zur Mitgliederversammlung eingeladen wird Ist in der Satzung eine Einberufungsfrist festgelegt, so ist das Einberufungsorgan verpflichtet, diese Frist einzuhalten Welche Punkte sollte die ordnungsgemäße Einladung beinhalten? Empfängerkreis Ort und Zeit der Versammlung Tagesordnung Eröffnung und Begrüßung Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung Feststellung der anwesenden Stimmen Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung  Berichte des Vorstandes - 1. Vorsitzenden - Sportwart:in - Schatzmeister:in - Jugendwart:in - Pressewart:in Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes und Beschlussfassung über den Vorjahresabschluss Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das laufenden Jahres Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer Beschlussfassung über fristgerecht eingereichte Anträge Ehrungen Verschiedenes Abschließend empfiehlt sich folgender Hinweis: „Gemäß der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung xx Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens xx Wochen vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.“   Wie sind die Wahl und die Abstimmung von Anträgen geregelt? Die Art der Abstimmung ist in der Satzung oder der eigenen Vereinsordnung geregelt. Sie kann per Handzeichen oder schriftlich erfolgen. Das Ergebnis ist im Protokoll festzuhalten Als grundlegende Vorgabe bei der Abstimmung gilt, dass allgemeine Entscheidungen zu Vereinsangelegenheiten mit relativer Mehrheit gem. § 32 Abs. 1 S. 3 BGB angenommen werden müssen. Wohingegen bei einer Satzungsänderung 75 % der Mitgliederversammlung zustimmen muss. Bei der Änderung des Vereinszwecks sogar alle Mitglieder (siehe § 33 BGB) Welche Inhalte sollten im Protokoll festgehalten werden? Vereinsname Ort, Tag, Uhrzeit, evtl. Bezeichnung der Versammlung Versammlungsleiter und Protokollführer Feststellung über Einladungen, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung und Eröffnung der Versammlung Berichte des Vorstandes Gestellte Anträge, Art der Abstimmung, Abstimmungsergebnis (bei Wahlen mit Erklärung zur Annahme der Wahl) Ende der Versammlung Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollführers Weiterlesen

Boomsportart Padel mit innovativem Aus- und Fortbildungsformat

Padel ist keine Konkurrenz zum Tennis, sondern eine Angebotserweiterung für Vereine und das Vereinsleben. Eine Abwanderung von Tennisspieler:innen muss nicht befürchtet werden, das zeigen die Zahlen bei erfolgreichen Tennisvereine die Padel im Verein anbieten.  Aktuelle und spannende Zahlen:  Im Jahr 2022 wurden weltweit 8.200 Courts gebaut, das ist ein Plus von 28%. In Deutschland waren es immerhin 120 neue Plätze, was ein Plus von 92% bedeutet. (Global Padel Report 2023).  Padel und Tennis gehören zusammen: In Italien stehen Padel Courts in 300 Tennisvereinen.  Padel ist weltweit, die am schnellsten wachsende Sportart. Vereine, die Padel anbieten, können von diesem Trend profitieren, indem sie neue Mitglieder gewinnen und bestehende Mitglieder mit einem attraktiven neuen Angebot begeistern. 2023 hat sich der DTB auf die Fahnen geschrieben, die Boomsportart Padel in Deutschland voranzutreiben. Über den Aufbau einer qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildung, auch mit Hilfe des ReStart-Programmes des DOSB, haben wir mit Peter Mayer, Geschäftsführer Deutscher Tennis Bund, gesprochen. Als lizenzierter Ausbildungsträger des DOSB zählt für den DTB neben dem Aufbau der Infrastruktur auch der Aufbau einer qualitativ hochwertigen Aus- und Weiterbildung im Padel, die den Vereinssport in Deutschland so besonders macht. Der Fokus des Deutschen Tennis Bundes (DTB) auf die Schaffung qualitativ hochwertiger Aus- und Fortbildungsformate im Padel ist entscheidend für Vereine. Diese Bildungsangebote ermöglichen es den Vereinen, qualifizierte Trainer und Betreuer für Padel auszubilden, was wiederum ein professionelles Training und eine bessere Erfahrung für die Mitglieder sicherstellt. Extra Rückenwind gab es mit dem Programm "ReStart - Sport bewegt Deutschland" vom Bundesministerium des Inneren und für die Heimat. So konnte unterstützt durch die Ghostthinker ein innovatives Blended Learning Format entwickelt werden, das dem schnellen, spaßigen Padel-Spiel gerecht wird. Was hat Restart dem DTB ermöglicht? Unser Ziel war es einen Lehrgang für Padel-Interessierte zu entwickeln, die ein Padel-Training im Verein anbieten möchten, aber noch nicht wissen wie sie ambitionierte Hobbysportler:innen oder Kinder methodisch an die neue Sportart heranführen können. Durch ReStart hatten wir die Möglichkeit erstmalig einen nationalen Lehrgang im Blended Learning Format auf einer digitalen Lernplattform zu konzipieren und umzusetzen. Insgesamt haben wir einen Lehrgang mit 15 Unterrichtseinheiten entwickelt, von denen 5 Einheiten in einer für unsere Lehrgänge neuen Art des Lernens in einem interaktiven digitalen Format aufbereitet wurden. Für uns und auch für die Teilnehmenden ein neues Lehr- und Lernerlebnis, das uns viele neue Möglichkeiten für eine moderne Ausbildung im Deutschen Tennis Bund aufgezeigt hat. Was hat euch am ersten DTB Padel Blended Learning Kurs oder dem ganzen Prozess hin zum Pilotkurs besonders gut gefallen? Wir erhielten wertvolle Tipps zu technischen Möglichkeiten auf der Plattform edubreak und insbesondere zu Blended Learning Formaten sowie interaktiven Methoden. Die gesamte Prozessbegleitung war auf eigenes Ausprobieren ausgelegt, so dass wir direkt bei der praktischen Durchführung lernen konnten. Das Highlight war dann natürlich die erfolgreiche Durchführung des ersten Padel-Piloten im Blended Learning Format, der direkt ausgebucht war.  Wie geht es in 2024 weiter? Unser Ziel ist diesen Lehrgang deutschlandweit anbieten zu können, um die Padel-Begeisterung in Deutschland weiter voranzubringen und so den Einstieg in die komplette Padel C-Trainerausbildung zu ermöglichen, die derzeit nach den DOSB-Rahmenrichtlinien entwickelt wird.  In diesem Frühjahr allein werden wir mit acht Lehrgängen an vier Standorten 200 weitere Padel Assistent:innen ausbilden. Das durchweg positive Feedback der Teilnehmenden aus dem ersten Lehrgang motiviert uns, unser Bildungsangebot in interaktiven und digitalen Formaten im Deutschen Tennis Bund weiter auszubauen. Über ReStart: Steigende Mitgliedszahlen in den Sportvereinen, bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement und mehr Bewegung – das sind die eindrucksvollen Resultate des Programms „ReStart – Sport bewegt Deutschland“. Mit ReStart hatten der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Jahr 2022 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern. Weiterlesen

Aktuelle Mindestlohn-Anpassungen – Was Tennisvereine beachten sollten

Ab dem 1. Januar 2024 ergeben sich Veränderungen für Tennisvereine und deren Mitarbeiter*innen. Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben und steigt im Jahr 2025 auf 12,82 Euro. Um die Auswirkungen auf die Vereinsfinanzen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gehälter den neuen Bestimmungen entsprechen, empfiehlt sich die Nutzung des Mindestlohn-Rechners des Bundesarbeitsministeriums. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html   Es ist wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Mindestlohn weiterhin nicht für bestimmte Gruppen gilt, darunter Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitslosigkeit sowie Praktikant*innen im schulischen oder hochschulischen Kontext. Für ehrenamtlich Tätige bleibt die Regelung unverändert: Sie unterliegen nicht dem Mindestlohn, da ihre Aktivitäten auf freiwilliger Basis ohne finanzielle Vergütung stattfinden, und der Fokus liegt dabei auf dem gemeinnützigen Zweck. In Verbindung mit der Mindestlohn-Erhöhung erhöht sich auch die Grenze für Minijobber*innen ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat. Diese Anpassung berücksichtigt eine Wochenarbeitszeit von etwa 10 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit aufgrund der Mindestlohn-Erhöhung praktisch nicht verändert.   Im Bereich der Midijobs gibt es nun eine untere Grenze von 538,01 Euro und eine obere Grenze von 2.000 Euro im Monat. Tennisvereine sollten prüfen, ob ihre Mitarbeiter:innen im Übergangsbereich regelmäßig tätig sind und nicht nur kurzfristig bis zu 3 Monate arbeiten. In solchen Fällen unterliegen die Arbeitnehmer:innen der Sozialversicherungspflicht, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an, die sowohl von Arbeitnehmer:in als auch vom Verein zu tragen sind.   Diese Änderungen sollten Tennisvereine in ihre Planungen für das kommende Jahr einbeziehen, um eine reibungslose Anpassung an die neuen Vorschriften zu gewährleisten.   Mehr Informationen vom Bundesministerium sind hier zu finden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-faq-1688186 Weiterlesen